Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
(1) Für alle Geschäftsverbindungen und Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der ET Elements Trading AG, Schaanerstrasse 13, 9490 Vaduz, Liechtenstein (nachfolgend die „Gesellschaft“), gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart, nachstehende Bestimmungen (in weiterer Folge „AGB“ genannt) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Allfällige AGB eines Kunden werden – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wird.
(2) Die Begriffe „Unternehmer“ und „Verbraucher“ werden im Folgenden im Sinne des Art. 1 Konsumentenschutzgesetz verstanden. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind daher Personen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer sind Personen, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.
(3) Die AGB werden in deutscher und englischer Sprache erstellt. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
II. EINKAUFSBEDINGUNGEN
§2 HINWEIS AUF DEN AUSSCHLUSS DES RÜCKTRITTSRECHTS VOM VERTRAG
Es besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vom Vertrag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Preis von Edelmetallen von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängt, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat (Art. 19 Abs. 1 lit. b FAGG – Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Das Rücktrittsrecht nach KSchG steht zudem nicht zu, bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen (Art. 4 Abs. 3 lit. d KSchG – Konsumentenschutzgesetz) und demgemäss ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.
§3 VERTRAGSABSCHLUSS EINKAUF
(1) Angebote der Gesellschaft im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Kaufangebot („Bestellung“) gegenüber der Gesellschaft abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde kann das Kaufangebot durch Ausfüllen eines Bestellformulars auf der von der Gesellschaft bereitgestellten Internetplattform abgeben. Dem Kunden werden vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können allenfalls korrigiert werden.
(3) Das Abschicken des Bestellformulars durch den Kunden stellt ein Angebot an die Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde ist an sein Angebot zwei (2) Werktage ab Einlangen seiner Bestellung bei der Gesellschaft gebunden (Samstage, Sonn- und Feiertage sind gemäss dieser AGB keine Werktage). Die Gesellschaft übermittelt dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei der Gesellschaft bestätigt und die jeweiligen für den Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars enthält („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch die Gesellschaft dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei der Gesellschaft eingelangt ist. Ein Kaufvertrag kommt im Zeitpunkt der Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung an den Kunden zustande. Ein Kaufvertrag kann auch in anderer Form, z.B. durch Lieferung der bestellten Ware, zustande kommen.
(4) Die Gesellschaft liefert, solange der Vorrat reicht. Ist die bestellte Ware vorübergehend nicht verfügbar, steht es der Gesellschaft frei, ein Produkt gleicher Güte, Qualität, Gewichtsklasse und LBMA-Zertifizierung als Ersatz zu liefern. Wünsche hinsichtlich Jahrgangs, Hersteller oder Motiv können nicht berücksichtigt werden; die Auswahl und Auslieferung erfolgt abhängig von der jeweils aktuellen Verfügbarkeit, wobei sämtliche gelieferten Barren LBMA-zertifiziert sind. Ein genereller Anspruch auf Lieferung eines bestimmten Produktes besteht nur bei expliziter Vereinbarung.
(5) Angebote der Gesellschaft im Internet oder einem sonstigen Medium stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Die Gesellschaft erbringt insbesondere keine individuelle Beratung im Hinblick auf die wirtschaftliche Zweckmässigkeit, steuerliche Vorteilhaftigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder finanzielle Tragfähigkeit von Transaktionen. Kunden handeln auf eigene Initiative und sind verpflichtet, sich vor Abschluss eines Geschäfts eigenständig – erforderlichenfalls unter Beiziehung externer Rechts-, Steuer- oder Finanzberater – über die Auswirkungen eines Edelmetallkaufs zu informieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Edelmetallpreise Marktschwankungen unterliegen und die Gesellschaft eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann. Jegliche auf der Webseite der Gesellschaft abrufbaren Informationen dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung und stellen weder ein Angebot noch eine verbindliche Empfehlung dar. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne, die aus Investmententscheidungen des Kunden resultieren, selbst wenn diese auf Informationen der Gesellschaft beruhen.
§4 PREISE, VERSANDKOSTEN, HANDELSZEITEN
(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Kaufangebots (Bestellung) des Kunden bei der Gesellschaft gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Schweizer Franken („CHF“) oder Euro („EUR“) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Der Versand an Kunden erfolgt grundsätzlich auf deren Kosten. Bei Verwendung des Bestellformulars auf der von der Gesellschaft bereitgestellten Internetplattform werden dem Kunden vor Abschicken des Kaufangebots die Versandkosten angezeigt.
(3) Kaufangebote können nur während der elektronisch angezeigten Öffnungszeiten des Online-Shops abgegeben werden. Ausserhalb dieser Zeiten ist der Bestellvorgang technisch deaktiviert. Die Gesellschaft behält sich zudem Wartungsfenster von bis zu vier Stunden pro Kalenderwoche vor; in dieser Zeit können keine Kaufangebote abgegeben werden. Fällt das London-Fixing oder ein vergleichbarer Referenzmarkt infolge höherer Gewalt oder aussergewöhnlicher Marktverwerfungen (Schwankung ≥ 5 % innerhalb von 24 h) aus, so ist die Gesellschaft berechtigt, Kaufangebote bis zur Wiederaufnahme eines geordneten Handels abzulehnen oder die Preisfestsetzung zu verschieben; der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Eine etwaig bereits erfolgte Zahlung wird in diesem Fall rückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, FÄLLIGKEIT, VERZUG, GEGENANSPRÜCHE
(1) Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt per Vorkasse. Der Kaufpreis ist sofort nach Zustandekommen des Kaufvertrages und ohne Abzug fällig (= nach Eintritt des früheren Ereignisses der Folgenden: (i) Auftragsbestätigung, (ii) Rechnungsübermittlung oder (iii) z.B. durch Lieferung). Zahlt der Kunde den gesamten Kaufpreis innerhalb von 3 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.
(2) Der Kaufpreis wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher 5% pro Jahr. Für Unternehmer gilt der vom liechtensteinischen Amt für Volkswirtschaft halbjährlich veröffentlichte Zinssatz für die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr gemäss Art. 326b ADHGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich die Gesellschaft ausdrücklich vor.
(3) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft durch die Gesellschaft auf den Kunden über. Die Gefahr geht jedenfalls auch dann auf den Kunden über, wenn sich dieser im Annahmeverzug befindet.
§6 LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
(1) Die Gesellschaft ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch die Gesellschaft die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung durch die Gesellschaft auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung die Geschäftsräume der Gesellschaft verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet.
(4) Die Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen, welches von der Gesellschaft ausgewählt wird. Die Durchführung des Transportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort.
§7 EIGENTUMSVORBEHALT
Der dem Kunden gelieferte oder übergebene Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Gesellschaft. Kunden sind nicht berechtigt, gelieferte oder ihnen übergebene Kaufgegenstände zu verkaufen, zu entsorgen oder sonst zu belasten, bevor das Eigentum am Kaufgegenstand in Folge vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden übergegangen ist.
§8 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind mangelhafte Kaufgegenstände oder Leistungen nach Wahl der Gesellschaft unentgeltlich zu verbessern, auszutauschen oder neu zu erbringen, sofern die Mangelhaftigkeit bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist, trägt er die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, hat er Mängel gegenüber der Gesellschaft sofort ab Erhalt des Kaufgegenstandes schriftlich anzuzeigen (Art. 347 des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches). Zeigt sich später ein Mangel, muss dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz statt Gewährleistung sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4) Der Gesellschaft ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur insoweit zu, als kein bloss geringfügiger Mangel vorliegt.
(5) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen – unter anderem im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen – ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft seitens der Gesellschaft verbunden. Etwaige entgegenstehende konsumentenschutzrechtliche Regelungen bleiben davon unberührt.
(6) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, den ursprünglich gelieferten Kaufgegenstand mangels anderslautender Vereinbarung innerhalb von dreissig (30) Tagen an die Gesellschaft auf Kosten der Gesellschaft zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Gesellschaft behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadenersatz geltend zu machen.
(7) Ist der Kunde Verbraucher, sind die Bestimmungen nach Art. 10 ff. Konsumentenschutzgesetz iVm §§ 932 ff. ABGB massgeblich.
(8) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen für Unternehmer i.S.d. KSchG sämtliche Ansprüche gegen die Gesellschaft, wenn sie nicht binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, ab Kenntnis von Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoss).
(9) Für Verbraucher i.S.d. KSchG verfallen sämtliche Ansprüche, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche, gegen die Gesellschaft, wenn sie nicht binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, ab Kenntnis von Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoss).
§9 HAFTUNG
Die Haftung für Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Konsumenten ausgeschlossen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Kunde.
Die Haftung, für die von der Gesellschaft zu verantwortenden Schäden ist, beschränkt auf die Summe des Kaufpreises, welcher an die Gesellschaft bezahlt wurde. Jedenfalls ist die Haftung der Gesellschaft und ihrer Vertreter auf den Betrag beschränkt, der von der Berufshaftpflichtversicherung übernommen und bezahlt wird, dies maximal bis zu dem versicherten Höchstbetrag.
Die Haftung für Vorsatz bleibt unberührt. Ist die Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.
Die Gesellschaft haftet nicht für Handlungen, welche aufgrund von unvollständigen, irreführenden, täuschenden oder unrichtigen Informationen oder der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Dokumenten gesetzt wurden.
Beauftragt die Gesellschaft im Rahmen der Vertragserfüllung Dritte, die weder Mitarbeiter noch gesellschaftsrechtlich verbundene Personen sind, so haftet sie für deren Verhalten nur im Falle eines Auswahlverschuldens. Dies gilt insbesondere, wenn diese Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden eingesetzt werden.
§10 HAFTUNGSBEGRENZUNG, SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind – soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen – ausgeschlossen. Für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare oder Folgeschäden haftet die Gesellschaft nicht.
Höhere Gewalt – etwa Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terror, Cyber-Angriffe oder Ausfall der internationalen Edelmetall-Handelsinfrastruktur – befreit die jeweils betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten und besteht keine Haftung für Ereignisse, die ausserhalb der Sphäre der Gesellschaft liegen.
§11 GELDWÄSCHE
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, keine Bezahlung in bar akzeptiert, wenn sich der Betrag auf CHF 10’000.00 oder mehr beläuft, unabhängig davon, ob das Geschäft in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint.
(2) An- oder Verkäufe von Edelmetallen ab einem Gegenwert von CHF 15’000 (einschliesslich mehrerer zusammenzurechnender Geschäfte desselben Kunden innerhalb von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten) unterliegen strengeren Vorgaben. Der Kunde hat vor Ausführung eines solchen Geschäfts die von der Gesellschaft bereitgestellten KYC-Formulare vollständig auszufüllen und im Original unterschrieben an die Gesellschaft zu retournieren. Firmenkunden haben die Formulare »JP« firmenmässig zu zeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Dem Formular ist eine beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sämtlicher zeichnungsberechtigter Personen sowie – bei juristischen Personen – der wirtschaftlich Berechtigten beizufügen. Die Unterlagen sind im Original an folgende Adresse zu senden: Elements Trading AG, Schaanerstrasse 13, 9490 Vaduz, Liechtenstein.
Die Gesellschaft erstattet dem Kunden die Beglaubigungskosten bis zu 25 CHF sowie das Porto von 1,10 CHF durch Gutschrift auf der Auftragsbestätigung.
Bestellungen werden erst nach Eingang der vollständigen und formrichtig beglaubigten KYC-Unterlagen bearbeitet; bis dahin besteht kein Liefer- oder Preisbindungsanspruch
(3) Die Dokumentation der Identifikation erfolgt durch Erstellung und Archivierung der notwendigen Ausweiskopie. (Art. 3 Abs. 1 lit. q iVm Art. 5 Sorgfaltspflichtgesetz). Erfolgt der erforderliche oder verlangte Compliance-Nachweis nicht binnen fünf Arbeitstagen nach Bestellannahme, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten oder Lagergebühren verlangen.
(4) Die Gesellschaft behält sich vor, weitergehende Informationen (z.B. zu wirtschaftlich Berechtigten, PEP-Status) zu verlangen sowie laufende Transaktionen risikobasiert zu überwachen. Die Legitimation hat auch bei Abholung vor Ort zu erfolgen.
III. ANKAUFBEDINGUNGEN
§12 ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufgeschäfte, Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch die Gesellschaft mit den Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall der Verkäufer.
§13 VERTRAGSABSCHLUSS ANKAUF
(1) Angebote (Ankaufspreise) der Gesellschaft im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Verkaufsangebot gegenüber der Gesellschaft abzugeben.
(2) Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Gesellschaft. Der Versand des Verkaufsgegenstands erfolgt an die ET Elements Trading AG, Schaanerstrasse 13, 9490 Vaduz, Liechtenstein.
(3) Bei der Abgabe eines Verkaufsangebots durch den Kunden an die Gesellschaft gibt der Kunde mit Zugang des Verkaufsangebots bei der Gesellschaft ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Kunde, dass der Verkaufsgegenstand im unbeschränkten Eigentum des Kunden ist, oder dieser zum Verkauf berechtigt ist. Der Kunde hat dies auf Aufforderung der Gesellschaft zu belegen.
Der Kunde erhält per E-Mail ein Label (Versandetikett) für den durch die Gesellschaft versicherten Versand des Verkaufsgegenstands an die ET Elements Trading AG, Schaanerstrasse 13, 9490 Vaduz, Liechtenstein. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde die Kosten des Versands zu tragen hat.
(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, nach Prüfung des eingelangten Verkaufsgegenstandes, längstens jedoch innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen, das Verkaufsangebot anzunehmen. Die Annahmebestätigung erfolgt per E-Mail an den Kunden. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Annahmebestätigung der Gesellschaft beim Kunden einlangt, gilt das Verkaufsangebot als abgelehnt.
(5) Wird der Verkaufsgegenstand ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot an die ET Elements Trading AG, Schaanerstrasse 13, 9490 Vaduz, Liechtenstein gesandt, wird die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung des Verkaufspreises gelten als Annahme des Verkaufsangebotes. Betreffend die Annahme des Verkaufsangebots durch die Gesellschaft ist § 13 Z 4 sinngemäss anzuwenden.
(6) Der Kunde bestätigt, dass alle von ihm bei der Verkaufsangebotslegung oder der Registrierung im Online-Shop der Gesellschaft getätigten Angaben (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäss und vollständig sind. Änderungen sind der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen.
(7) In dem Fall, dass die Gesellschaft das Verkaufsangebot annimmt, ohne dass der Verkaufsgegenstand bereits vom Kunden versendet wurde, hat der Kunde nach Annahme des Verkaufsangebotes durch die Gesellschaft den Verkaufsgegenstand auf seine Kosten und sein Risiko innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen an ET Elements Trading AG zu versenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, befindet er sich in Verzug.
§14 PREISE, LOGISTIKKOSTEN, HANDELSZEITEN
(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Verkaufsangebotes bei der Gesellschaft gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in CHF oder EUR, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Die Abholung der vom Kunden zugesandten Verkaufsgegenstände erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Der Kunde hat auch das Recht, die Rücksendung des Verkaufsgegenstandes selbst zu beauftragen. In diesem Falle trägt der Kunde das Versandrisiko und die Versandkosten.
(3) Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche auf der Homepage der Gesellschaft eingesehen werden können. Für Verkaufsangebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Preislisten der Gesellschaft. Soweit Angebote ausserhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.
(4) In den Fällen gemäss § 13 Z 5 (Einsendung von Verkaufsgegenständen ohne vorhergehendes Verkaufsangebot) gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs bei der Gesellschaft als verbindliche Abrechnungsgrundlage.
§15 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Gesellschaft zahlt den Verkaufspreis innerhalb sieben (7) Arbeitstagen nach Annahme des Verkaufsangebots auf das von Kunden angegebene Bankkonto.
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§16 ONLINE BESTIMMUNGEN
(1) Der Kunde bestätigt, dass er nach Registrierung auf der Webseite der Gesellschaft seinen Account und sein Passwort vertraulich behandelt und sein bestmögliches unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Accounts zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloss vermuteten) missbräuchlichen Verwendung seines Accounts, hat der Kunde die Gesellschaft umgehend schriftlich zu verständigen.
(2) Die Gesellschaft übernimmt für eine missbräuchliche Verwendung des Accounts und der damit im Zusammenhang stehenden Daten des Kunden sowie einen aus dieser missbräuchlichen Verwendung entstandenen Schaden keine – wie auch immer geartete – Haftung.
(3) Die Gesellschaft unternimmt ihr bestmögliches, dass die Nutzung der Webseite ohne Störung und Fehler möglich ist. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht garantieren.
(4) Die Gesellschaft gewährt dem Kunden das eingeschränkte Recht seinen Account auf der Webseite der Gesellschaft für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle Nutzung. Downloaden, Kopieren, Reproduzieren welcher Art auch immer oder sonstige Nutzung der Webseite und der darauf abgebildeten Waren ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig und unter Bezugnahme auf die Quelle.
§17 DATENSCHUTZHINWEIS
Die Verarbeitung von Kundendaten durch die Gesellschaft erfolgt im Einklang mit den geltenden Bestimmungen des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes vom 4. Oktober 2018 sowie der EU- Datenschutzgrundverordnung. Zur näheren Information wird auf die Datenschutzerklärung der Gesellschaft hingewiesen, die auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar ist.
§18. RECHTSWAHL UND GERICHTSVEREINBARUNG
(1) Auf Verträge, die auf Basis dieser AGB geschlossen werden, inklusive aller Aspekte ihres Abschlusses, ihrer Gültigkeit und Geltendmachung, kommt liechtensteinisches materielles Recht mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen zur Anwendung. Überdies ist die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ausdrücklich ausgenommen.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die auf Basis dieser AGB geschlossen werden, ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz ausschliesslich zuständig, soweit die Gesellschaft mit Kunden nicht schriftlich Abweichendes vereinbart hat, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Verbaucherschutzbestimmungen vorgehen.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, gilt für den Gerichtsstand Art. 19 Konsumentenschutzgesetz.
§19. SALVATORISCHE KLAUSEL
Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle einer Unanwendbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser AGB wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
§20 Aussergerichtliche Streitbeilegung
(1) Für Verbraucher stellt die Europäische Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Unsere Kontaktadresse lautet: info@elements-trading.li.
(2) Die Gesellschaft ist weder verpflichtet noch bereit, an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGB der Elements Trading AG, Version 1.0 vom 01.06.2025